Gesetzliche Krankenversicherung
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte bringen Sie hierzu in jedem Quartal, in dem eine psychotherapeutische Behandlung stattfindet, Ihre Gesundheitskarte mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem:einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ/GOP).